Barrierefreiheitserklärung für www.hochschule-burgenland.at

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland GmbH ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.hochschule-burgenland.at

Scope: Startseite und 2 repräsentative Unterseiten

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte (Level A)

  • Auf mehreren Unterseiten fehlen aussagekräftige alt-Texte bei Bildern (z. B. Alumni-Projekte, Studiengangsseiten).

Erfolgskriterium 1.2.1 – Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet) (Level A)

  • Für auf der Website eingebettete Podcasts (reine Audiodateien) wird derzeit kein vollständiges Transkript bereitgestellt.

Erfolgskriterium 1.2.5 – Audiodeskription (aufgezeichnet) (Level AA)

  • Eingebettete Videos auf der Website enthalten derzeit keine Audiodeskription oder gleichwertige alternative Darstellung.

Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen (Level A)

  • Nicht alle auf der Website bereitgestellten PDF- oder Office-Dokumente (z. B. Word-Dateien) sind barrierefrei aufbereitet.
    Dies betrifft insbesondere ältere Dateien, bei denen semantische Struktur, Leseabfolge und Alternativtexte fehlen oder unvollständig sind.
  • Auf einzelnen HTML-Seiten sind semantische Strukturen unvollständig oder fehlerhaft:
    • Überschriftenreihenfolgen sind nicht konsistent
    • Tabellen enthalten keine thead/scope-Bezüge
    • Aufzählungen sind teilweise nur visuell, nicht programmatisch als Listen erkennbar
    • Formularelemente sind nicht immer mit logischen label/aria-* Attributen versehen

Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A)

  • Mehrere Bedienelemente (z. B. Scroll-Down-Button, Subnavigation) verfügen über keine oder unzureichende aria-labels.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Für die nachfolgend aufgeführten, bereits unter Abschnitt a) "Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen" detailliert beschriebenen Mängel, beruft sich die Hochschule Burgenland derzeit auf eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102:

  • Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 1.2.1 – Nur-Audio und Nur-Video (aufgezeichnet) (Level A):
    • Die Bereitstellung vollständiger Transkripte für alle auf der Website eingebetteten Podcasts (reine Audiodateien).
  • Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 1.2.5 – Audiodeskription (aufgezeichnet) (Level AA):
    • Die Erstellung von Audiodeskriptionen oder gleichwertigen alternativen Darstellungen für alle eingebetteten Videos.
  • Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 1.3.1 – Info und Beziehungen (Level A):
    • Die vollständige barrierefreie Aufbereitung aller auf der Website bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente (z.B. Word-Dateien), insbesondere älterer Bestände, hinsichtlich semantischer Struktur, Leseabfolge und Alternativtexten.
  • Bezugnehmend auf Erfolgskriterium 4.1.2 – Name, Rolle, Wert (Level A) sowie implizit weitere strukturrelevante Kriterien wie 1.3.1:
    • Die durchgängige Korrektur aller semantischen Auszeichnungen auf einzelnen HTML-Seiten (z.B. unvollständige oder fehlerhafte Strukturierung von Überschriften, Tabellen, Aufzählungen oder Formularelementen).
    • Die Nachrüstung aller fehlenden oder unzureichenden aria-*-Attribute zur eindeutigen maschinenlesbaren Benennung bei bestimmten interaktiven Elementen.

 

Begründung der unverhältnismäßigen Belastung:
Die vollständige und sofortige Nachbearbeitung sowie barrierefreie Überarbeitung sämtlicher oben genannter betroffener Inhalte, Dokumente und systematischer struktureller Mängel würde aufgrund der umfangreichen Menge an bestehenden Inhalten und der Komplexität der notwendigen Anpassungen zum jetzigen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige organisatorische und wirtschaftliche Belastung für die Hochschule Burgenland darstellen.
Viele der betroffenen Inhalte und Dokumente wurden vor dem verbindlichen Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitspflichten veröffentlicht. Bei einigen Inhalten handelt es sich zudem um von externen Quellen übernommene Materialien, bei denen eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung durch die Hochschule nur mit erheblichem Mehraufwand möglich wäre.

Laufende Verbesserung:
Die Hochschule Burgenland ist bestrebt, alle neu veröffentlichten Inhalte barrierefrei zu gestalten und die genannten bestehenden Barrieren schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu beheben. Inhalte, die für laufende Verwaltungsverfahren oder die aktuelle Studierendenschaft wesentlich sind, werden bei Bedarf bevorzugt in barrierefreier Form bereitgestellt oder es wird auf Anfrage eine zugängliche Alternative zur Verfügung gestellt. Eine Priorisierung der Behebungsmaßnahmen wird unter

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Hochschule Burgenland liegen, sind vom Anwendungsbereich des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) ausgenommen.
Dazu zählen insbesondere eingebundene Inhalte oder Dokumente, die von externen Stellen bereitgestellt werden und auf deren Gestaltung oder Barrierefreiheit die Hochschule keinen Einfluss hat. Dies betrifft sowohl nicht-barrierefreie Inhalte Dritter als auch nicht-barrierefreie Dateiformate, die außerhalb der redaktionellen Verantwortung der Hochschule liegen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.01.2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte exemplarisch anhand ausgewählter Seiten und Komponenten mit Fokus auf zentrale Navigations- und Inhaltsbereiche.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die nicht in dieser Erklärung genannt sind, oder möchten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten, wenden Sie sich bitte an:

Mag.a(FH) Petra Kiradi
E-Mail: studierenmitbehinderung(at)hochschule-burgenland.at
Telefon: +43 5 7705-3732

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.