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FAQs: Die häufigsten Fragen und Tipps rund ums Studieren
Denn wir beantworten Ihnen in aller Kürze die häufigsten Fragen rund ums Studieren und den Studienstart. Sie können wählen: zwischen einer Podcast-Folge mit zwei Hochschul-Absolventinnen, einem kurzen Frage-Antwort-Video oder unseren FAQs zum Aufklappen und Durchlesen.
Im Anschluss darunter finden Sie außerdem Blog-Beiträge mit Must-Knows und Tipps für Studienstarter*innen und Studierende. Durchklicken lohnt sich also!
FAQs zum Selberlesen
Ja. Neben der allgemeinen Universitätsreife (Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) gibt es an der Hochschule Burgenland auch die Möglichkeit, mit einer facheinschlägigen abgeschlossenen Lehre/Berufsausbildung oder nach abgeschlossener berufsbildender mittlerer Schule ein Studium zu beginnen. Dazu müssen Sie lediglich noch eine Zusatzqualifikationsprüfung absolvieren.
Am Campus Pinkafeld können sich Interessent*innen in den hierfür angebotenen Lehrgängen am Zentrum für Vorbereitungslehrgänge der Hochschule Burgenland schnell und zielgerichtet vorbereiten und die erforderlichen Prüfungen ablegen. Der Vorbereitungslehrgang der Hochschule Burgenland kostet
€125,- pro Fach und € 125,- pro Prüfung, wobei der Gesamtbetrag bei anschließendem Studium an der Hochschule Burgenland rückerstattet wird. Weitere Infos finden Sie hier: STUDIUM OHNE MATURA
Für ein Bachelorstudium an der Hochschule Burgenland benötigen Sie eine der folgenden Voraussetzungen:
- Matura
- Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung
- Vorbereitungslehrgang mit Zusatzqualifikationsprüfung
Die Details finden Sie bei jedem Studiengang oder gesammelt HIER.
Die Masterstudiengänge sind für Absolvent*innen eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (Bachelor-, Diplom- und Masterstudiengänge von (Fach)hochschulen und Universitäten, Doktoratsstudien) zugänglich.
Für die meisten Masterstudiengänge gibt es eine Mindestanzahl an "facheinschlägigen" ECTS, die im Erststudium zu absolvieren sind. Die Details dazu finden Sie bei jedem Studiengang oder gesammelt HIER.
Ja. In einigen Bachelorstudiengängen besteht das Aufnahmeverfahren „nur“ aus einem Gespräch mit der Studiengangsleitung, in anderen wird zusätzlich auch ein schriftlicher Test abgehalten. In einigen Masterstudiengängen gibt es neben einem persönlichen Gespräch auch noch eine Kurzpräsentation zu vorgegebenen Fallstudien vorzubereiten.
Detaillierte Informationen zu den Aufnahmeverfahren finden Sie auf der jeweiligen Seite des Studiengangs unter dem Punkt „Anmeldung und Aufnahme“.
Um Arbeit, Studium und Privatleben optimal zu vereinbaren sind unsere berufsbegleitenden Studiengänge immer Freitagnachmittag und Samstag ganztägig organisiert. Je nach Studienrichtung kann die Präsenzzeit in einem wöchentlichen, in einem zweiwöchigen oder gar monatlichen Abstand geregelt sein.
Der Bachelorstudiengang Software Engineering und vernetzte Systeme sowie die Bachelorstudiengänge des Departments Energie & Umwelt werden neben berufsbegleitender und Vollzeitvariante auch in einer verlängert berufsbegleitenden Form angeboten.
Verlängert berufsbegleitend heißt, dass sich das Studium insgesamt um 2 Semester verlängert und so eine geringere Semesterbelastung entsteht. Die zu absolvierenden Module sind vorgegeben und finden an den gleichen Präsenzzeiten statt wie die der regulären berufsbegleitenden Studierenden.
Einige Bachelorstudiengänge sind berufsermöglichend gestaltet, sodass Studierende neben dem Studium flexibler sind, um weitere Ausbildungen abzuschließen, sich ehrenamtlich zu engagieren oder einige Stunden zu arbeiten. Die Vorlesungszeiten sind in diesen Studiengängen etwa von Montag bis Mittwoch geblockt. Nähere Informationen erfragen Sie bitte beim Studiengang Ihrer Wahl.
Für die optimale Vereinbarung von Studium, Arbeit und Privatleben sind die Präsenzzeiten der berufsbegleitenden Bachelor- und Masterstudiengänge bereits ein Semester im Voraus auf der Website unter den jeweiligen Studiengängen bei „Facts zum Studiengang“ zu finden.
Zeiten und Ausmaß von Fernlehreeinheiten werden in den jeweiligen Lehrveranstaltungen gemeinsam mit den Studierenden vereinbart. Ebenso werden notwendige technische Vorrausetzungen besprochen.
Für die Organisationsform „Vollzeit“ kann man grundsätzlich mit Lehrveranstaltungen von Montag bis Freitag rechnen.
Ja. Durch Anwesenheitslisten wird diese in den Lehrveranstaltungen dokumentiert. Auf das Ausmaß der Anwesenheitspflicht wird am Beginn jeder Lehrveranstaltung hingewiesen.
Kurz gesagt: Ja man kann. Welche Vorbildung jedoch angerechnet wird, entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung. Damit man sich eine Lehrveranstaltung anrechnen lassen kann, muss vor Beginn der Lehrveranstaltung ein Antrag im jeweiligen Studiengangsoffice gestellt werden.
Das Wintersemester startet mit Anfang September. Das Sommersemester startet nach dem Ende der Semesterferien (Ende Februar/Anfang März). Detaillierte und aktuelle Daten über die Semester finden Sie im AKADEMISCHEN KALENDER.
An der Hochschule Burgenland fallen grundsätzlich keine Studiengebühren an. Lediglich der ÖH-Beitrag in der Höhe von etwas über € 20,- wird jedes Semester eingehoben.
Haben Sie eine Zusage für einen Studienplatz erhalten, fällt eine Kaution in der Höhe von 350€ an. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Semesters erhalten Sie diese wieder refundiert.
Wir waren beide in der Situation und wissen, wie es sich anfühlt, wenn man erst einmal überfordert ist, von all dem Angebot in der Hochschulwelt. Aber es lohnt sich, wenn man seinen Weg erstmal gefunden hat.
Sabine Koch, Absolventin und Mitarbeiterin der Hochschule Burgenland
Studienbeihilfe & Co: Die besten Spar-Tipps für Studierende
Aber keine Sorge: Wir sind hier, um zu helfen! In diesem Blogbeitrag präsentieren wir die besten Spar-Tipps und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende. In der Campus Lesson bekommst du einen ersten groben Überblick rund um finanzielle Beihilfen.
Studienbeihilfe
Auch, wenn an unserer Fachhochschule keine Studiengebühren zu bezahlen sind, kannst du Studienbeihilfe bei der Studienbeihilfenbehörde beantragen. Der Betrag und Anspruch variiert je nach Einkommen der Eltern, Wohnsituation und Alter.
Anspruch darauf haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose“ (§ 4 StudFG). Alle Informationen dazu findest du unter www.stipendium.at. Side Fact: Viele Studierenden wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf die Studienbeihilfe haben, weil sie einfach keinen Antrag stellen. Der Stipendienrechner der Arbeiterkammer kann dir hier eine grobe Einschätzung liefern. In jedem Fall kannst du aber einen Versuch wagen.
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Burgenland ist die Stipendienstelle Wien zuständig. Diese bietet dir folgende Kontaktmöglichkeiten an:
- Telefonische Beratung unter Tel: +43 1 60 173-0
am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr - Einmal pro Semester kommt die Stipendienstelle auch zu uns an den Campus nach Eisenstadt und Pinkafeld, um dich persönlich zu beraten – die Termine werden rechtzeitig unter Events bekannt gegeben.
Leistungsstipendien
Zur Anerkennung besonderer Leistungen im Studium vergibt die Fachhochschule Burgenland jährlich Leistungsstipendien (in der Regel von € 750,--) an die erfolgreichsten Studierenden.
Die Ausschreibungsunterlagen werden allen Studierenden über ihr jeweiliges Studiengangsoffice Anfang Oktober übermittelt. Die Voraussetzung für das Stipendium ist ein Notendurschnitt von ≤ 2.
Ausgaben steuerlich absetzen
Grundsätzlich kann jede*r Studierende die Kosten des Studiums in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten steuerlich absetzen: Zumindest falls die Ausbildung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Das trifft auch bei Vollzeit-Studierenden mit lohnsteuerpflichtigen, jährlichen Gesamteinkünfte von über € 12.000,-- zu (darunter zahlt man keine Steuern). Weitere Steuertipps für Studierende findest du bei der Arbeiterkammer.
Unter diese Werbungskosten fallen z.B.:
- Studierendenreisen
- Kursunterlagen und Skripte
- Fachliteratur
- Notebook, PC, Drucker, Scanner und Zubehör
- Fahrten zur Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umschulungsstätte sowie Tagesgelder, sofern ein entfernter Ausbildungsort aufzusuchen ist
- auswärtige Nächtigungen
- Kurse, die man im Zuge der Ausbildung absolviert
Wer selbstständig tätig ist, kann das Studium bei den Betriebsausgaben geltend machen. Auch hier wieder der Hinweis: Nur, sofern die Ausbildung in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Die Steuerpflicht entsteht ab einem Jahreseinkommen von € 11.000,--, somit wirkt die Betriebsausgabe erst ab dieser Höhe steuermindernd.
Vergünstigen für Studierende
Nicht zu vergessen sind natürlich die Studierendenrabatte, von denen du in deiner Ausbildungszeit profitierst. So gibt es zahlreiche Anbieter, die dir mit Studierendenkonten sowie mit rabattierten Kinotickets und Reisen in deiner Studierendenzeit unter die Arme greifen. Eine Übersicht findest du z. B. unter iamstudent.at.
Außerdem ein heißer Tipp: Auf u:book.at kannst du dir an bestimmten Verkaufsfenstern hochwertige Laptops, Convertibles und Tablets zum günstigen Preis sichern. Das Angebot gilt für Studierende, Schüler*innen und Mitarbeiter*innen österreichischer Bildungseinrichtungen.
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