Berufspraktikum

Im sechsten Semester ist ein facheinschlägiges Berufspraktikum im Ausmaß von 12 Wochen in einem Betrieb im In- oder Ausland zu absolvieren. Die Praktikumsplätze werden durch die Studiengangsleitung auf ihre Eignung entsprechend den Zielen der Ausbildung geprüft. Die zeitliche Anordnung des Berufspraktikums gewährt einen Ausbildungsstand der Studierenden, der einen sinnvollen Einsatz im Betrieb ermöglicht. Durch ein praktikumsbegleitendes Seminar werden die Erfahrungen aus dem Berufspraktikum dokumentiert und unter den Studierenden ausgetauscht. Darüber hinaus erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung, die den positiven Verlauf sicherstellt. Sollte die Teilnahme an der das Berufspraktikum begleitenden Lehrveranstaltung auf Grund der geografischen Entfernung zwischen dem Praktikumsort und dem Standort des Studienganges nicht möglich sein, erfolgt die Verlaufskontrolle des Berufspraktikums mittels schriftlichen und fernmündlichen Kontakten bzw. durch ein entsprechendes Berichtswesen.

Facheinschlägig Berufstätige können ihre beruflichen Erfahrungen (Praxissemester) auf Antrag des Studierenden durch die Studiengangsleitung angerechnet werden. Für nicht facheinschlägig Berufstätige ist die zeitliche Organisation der Berufspraktika so gewählt, dass die Bewältigbarkeit für Berufstätige gegeben ist. Dies kann durch entsprechende Teilzeitbeschäftigung oder Karenzierung erfolgen, wobei Höchstgrenzen der Beschäftigung durch die Studiengangsleitung im Einzelfall festgelegt werden. Allgemein wird jedoch die Absolvierung des Praxissemesters mit Beginn des 6. Semesters angestrebt, wobei Studierende Unterstützung durch die Studiengangsleitung erhalten.