Entdecken Sie Ihren Weg zum Erfolg – Finden Sie den perfekten Studiengang für Ihre Zukunft!
FAQ Outgoing
Auf unserer Website finden Sie alle relevanten Informationen zu den unterschiedlichen Förderprogrammen und Möglichkeiten. Bitte überlegen Sie, was ein Auslandsaufenthalt für Sie persönlich bedeutet:
- Neue Länder und Kulturen kennenlernen
- Karriereschritt
- Sprachkenntnisse aufbessern
- Persönliche Weiterentwicklung
- Neue Lehr- und Lernmethoden kennenlernen
- Networking
- …
Je nachdem, wo Ihre persönlichen Prioritäten liegen, entscheiden Sie sich für eine Destination und Institution, an der Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen möchten.
Wichtige Kriterien bei der Auswahl der Partnerhochschule:
Lehrveranstaltungsangebot an der Partnerhochschule – Passt dieses zu den Lehrveranstaltungen, die Sie in diesem Semester an der Hochschule Burgenland absolvieren müssten?
Zustimmung der Studiengangsleitung – Ist diese mit der Wahl der Lehrveranstaltungen und der Partneruniversität einverstanden?
Die Anmeldung zu einem Auslandssemester erfolgt online hier: Web Anmeldedienst
Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:
30. Jänner (darauffolgendes Wintersemester)
30. Juni (darauffolgendes Sommersemester)
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt die Zuteilung der Plätze, und das International Office informiert Sie darüber per E-Mail.
Hier finden Sie in Kürze die Empfehlungen der einzelnen Studiengänge.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office oder Ihre Studiengangsleitung.
Die Anmeldung zu einem Auslandspraktikum erfolgt per E-Mail an:
berufspraktikum(at)hochschule-burgenland.at
Anhang: unterfertigte Praktikumsvereinbarung
Für Pflichtpraktika ist dies je nach Studiengang unterschiedlich geregelt und muss mit der Studiengangsleitung abgestimmt werden. Freiwillige Praktika können in der lehrveranstaltungsfreien Zeit absolviert werden.
Für eine Erasmus+ Förderung ist eine Mindestdauer von 2 Monaten erforderlich.
Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:
- mind. 8 Wochen vor Praktikumsbeginn
Am einfachsten sind natürlich Aufenthalte an Partnerhochschulen der Hochschule Burgenland. Innerhalb Europas haben Sie die Möglichkeit, diese Mobilitäten mit ERASMUS+ fördern zu lassen und zahlen zusätzlich auch keine Studiengebühren an den jeweiligen Gastunis.
In folgenden zentral- und osteuropäischen Ländern Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn kommt auch eine Förderung durch CEEPUS infrage – bitte kontaktieren Sie dazu unser International Office.
In Ausnahmefällen gibt es auch Förderungen für internationale Partnerunis außerhalb der EU – bitte nehmen Sie dazu mit dem International Office Kontakt auf.
Als Freemover (ohne Förderung) steht Ihnen grundsätzlich die ganze Welt offen – vorausgesetzt, Sie finden Kurse, die Ihnen von Ihrer Studiengangsleitung angerechnet werden.
Das Kernstück Ihres Aufenthaltes ist das Learning Agreement, egal ob Praktikum oder Auslandssemester. Dort definieren Sie rechtzeitig vor dem Aufenthalt, wie und welche Inhalte (Lehrveranstaltungen, Tätigkeiten) Ihnen hier an der Hochschule Burgenland angerechnet werden. Dieses Learning Agreement ist – wie der Name schon sagt – ein Agreement zwischen Ihnen, Ihrer Studiengangsleitung und der aufnehmenden Institution (also Gastuni oder Unternehmen, bei dem Sie das Praktikum machen). Das gilt sowohl für geförderte Aufenthalte als auch für Freemover.
Das Learning Agreement enthält:
alle Lehrveranstaltungen an der Hochschule Burgenland, die Ihnen angerechnet werden und
jene Lehrveranstaltungen, die Sie an der Partnerhochschule belegen (inklusive ECTS-Punkten)
Für ERASMUS+ Studienaufenthalte ist wichtig: Pro Monat, das Sie im Ausland verbringen, müssen Ihnen mindestens 3 ECTS an der Hochschule Burgenland angerechnet werden, sonst gibt es keine Förderung.
Die Anrechnung erfolgt nach Abschluss des Aufenthaltes und Hochladen des Transcript of Records durch das Studiengangsoffice.
Bachelorstudium
- 1 Auslandssemester
- Anmeldefristen:
30. Jänner (darauffolgendes Wintersemester)
30. Juni (darauffolgendes Sommersemester)
- Anmeldefristen:
- 1 (PFLICHT-)Praktikum
- Dauer: max. 15 Wochen
- Anmeldefrist: mind. 8 Wochen vor Antritt (so früh als möglich!)
- 1 Kurzzeitmobilität (z. B. Summer School an einer anderen Universität)
- Dauer: max. 2 Wochen
- Voraussetzung: Anrechnung im Curriculum
- 1 Graduiertenpraktikum
- Dauer: max. 2 Monate (in Ausnahmefällen länger)
- innerhalb der EU
- Antrag muss vor Abschluss des BA-Studiums erfolgen
- Absolvierung des Praktikums muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss erfolgen
- man darf nicht gleichzeitig zum Praktikum in einem anderen Studium inskribiert sein
Masterstudium
- 1 Auslandssemester
- Anmeldefristen:
30. Jänner (darauffolgendes Wintersemester)
30. Juni (darauffolgendes Sommersemester)
- Anmeldefristen:
- 1 Kurzzeitmobilität (z. B. Summer School an einer anderen Universität)
- Dauer: max. 2 Wochen
- Voraussetzung: Anrechnung im Curriculum
Es gibt unterschiedliche Förderprogramme, je nachdem, wie lange und wohin Sie gehen möchten. Studierende, die an einer unserer Partnerhochschulen studieren, sind von den dortigen Studiengebühren befreit.
Die monatliche Fördersumme variiert je nach Gastland. Studierende mit geringeren Chancen erhalten eine zusätzliche monatliche Förderung. Genaue Infos über die aktuellen Fördersätze von Erasmus+ finden Sie hier: Studierende und Graduierte | nationale Agentur für Erasmus+ und ESK (erasmusplus.at)
Die Auszahlung erfolgt in 2 Raten:
- 80 % der gesamten Fördersumme vorab (bei Vorlage der Ankunftsbestätigung)
- 20 % nach Absolvieren des Praktikums/Semesters
CEEPUS: Aktuelle Förderhöhen und Infos finden Sie unter www.ceepus.info
Die Website www.grants.at bietet einen guten Überblick über die Fördermöglichkeiten in Österreich.
Unter www.stipendium.at gibt es Informationen über Auslandsstipendien.
Für ein Studium oder eine Praktikumstätigkeit werden unterschiedliche Sprachniveaus in Englisch und/oder der Landessprache vorausgesetzt. Meistens B2, manchmal auch C1 – das hängt vom jeweiligen Institut ab.
Manchmal wird auch ein Sprachzertifikat verlangt – bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht bei Ihrer Gastuni.
Daher ist es wichtig, früh genug mit dem Erlernen der entsprechenden Sprache zu beginnen. Unterstützen kann Sie dabei unser Tandem Programm und der OLS Sprachtest und -kurs.
Das Online-Tool Online Lingiustic Support wird von ERASMUS+ zur Verfügung gestellt.
Es gibt 2 Teile:
1. OLS Sprachtest (empfohlen)
Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes in ein Land, in dem nicht Ihre Muttersprache gesprochen wird, wird von ERAMSUS+ empfohlen, einen OLS Sprachtest zu machen. Das Ergebnis kann aber weder von der Gastuni noch vom International Office eingesehen werden und hat keinen Einfluss auf das Stipendium.
2. OLS Sprachkurs (optional)
Nach Durchführen des OLS Sprachtests haben Sie die Möglichkeit, optional einen OLS Sprachkurs zu absolvieren – wenn Ihre Unterrichtssprache nicht die Landessprache ist und Sie die Unterrichtssprache beherrschen, können Sie den Sprachkurs auch in der Landessprache absolvieren.
Auslandssemester:
Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:
30. Jänner (darauffolgendes Wintersemester)
30. Juni (darauffolgendes Sommersemester)
Auslandspraktikum:
Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung:
- mind. 8 Wochen vor Praktikumsbeginn
Als Studierende*r der Hochschule Burgenland sind Sie durch Bezahlung des ÖH-Beitrages unfall- und haftpflichtversichert (grundsätzlich auch im Ausland), allerdings nur im Rahmen Ihres Studiums – nicht in Ihrer Freizeit! Mit der Nominierung für einen ERASMUS+ Aufenthalt ist kein automatischer Versicherungsschutz verbunden.
Wenn Sie ins Ausland gehen, müssen Sie sich auch rechtzeitig mit dem Thema Versicherungsschutz auseinandersetzen – Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind unbedingt erforderlich. Bitte treffen Sie die entsprechenden Vorbereitungen rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes (z.B. Einholen von Infos über eine evtl. bestehende Mitversicherung, Umfang der Versicherungsleistungen der e-Card, Reiseversicherungen über Kreditkarten, evtl. zusätzlicher Abschluss einer Kranken-, Reise- oder Unfallversicherung)
Mit Ihrer e-card sind Sie im europäischen Ausland auch krankenversichert. Dennoch ist es empfehlenswert und in manchen (vor allem außereuropäischen) Ländern erforderlich, eine umfassende weitere Versicherung abzuschließen, die auch die Rückholung im Krankheits-, Unfall- oder sogar Todesfall beinhaltet.
Bei ERASMUS+ gibt es keine Zuverdienstgrenzen. Für allfällige andere Förderungen des Landes, Bundes etc. können aber andere Regelungen gelten.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes. Informationen dazu finden Sie z.B. auf der Website des österreichischen Außenministeriums: Reiseinformation – BMEIA, Außenministerium Österreich
Bei Reisen in außereuropäische Länder bzw. falls Sie nicht EU-Staatsbürger sind, ist eventuell fristgerecht ein Visum zu beantragen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Gastuniversität.
Die meisten Partnerunis bieten Unterkünfte an. Bitte erkundigen Sie sich zeitgerecht (besonders in großen Städten) über das Angebot von Studierendenwohnheimen etc.
Das International Office kann auch den Kontakt zu ehemaligen Outgoings herstellen, um Informationen über Wohnmöglichkeiten auszutauschen.
Während Ihres Auslandsaufenthaltes bleiben Sie an der Hochschule Burgenland inskribiert. Daher ist auch der ÖH-Beitrag weiter zu bezahlen.
Wenn Sie im Rahmen von ERASMUS+ an einer unserer Partnerhochschulen studieren, sind Sie von den Studiengebühren dort befreit.
Als Freemover müssen Sie auch alle Studiengebühren wie von der Partneruniversität vorgeschrieben bezahlen.
Das hängt von Ihrem jeweiligen Curriculum ab, grundsätzlich müssen Sie pro Semester 30 ECTS belegen, allerdings müssen Sie nicht alle im Ausland absolvieren. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Studiengangsleitung im Rahmen des Learning Agreement.
Für ERASMUS+ Aufenthalte ist wichtig: Pro Monat, das Sie im Ausland verbringen, müssen Ihnen mindestens 3 ECTS an der Hochschule Burgenland angerechnet werden, sonst gibt es keine Förderung.